Behandlungskosten

Der Stundensatz einer Behandlung richtet sich nach den Behandlungsmethoden und dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und beträgt derzeit etwa 60.- Euro. Jede angefangene halbe Stunde wird berechnet.

Die unter den einzelnen Behandlungsmethoden angegebenen Kosten gelten für Selbstzahler.

Bitte beachten Sie : Für privat Versicherte gelten gemäß GeBüH andere Behandlungskosten.

Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind, können Sie einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen, da ich die Gebührenordnung für Heilpraktiker zugrunde lege.
Trotzdem kann es im Einzelfall vorkommen, daß die Kosten für meine Behandlungen von den privaten Kassen, Beihilfeversicherungen oder privaten Zusatzversicherungen nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Das Honorar sollten Sie nach Möglichkeit beim Termin in bar bezahlen. Eine Quittung oder Rechnung stelle ich selbstverständlich aus.